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   VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11   

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https://dejure.org/2012,32848
VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11 (https://dejure.org/2012,32848)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 11.10.2012 - 5 K 2202/11 (https://dejure.org/2012,32848)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 5 K 2202/11 (https://dejure.org/2012,32848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baugenehmigung; Nachbarstreit; Nachbarklage; faktische Baugrenze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Baugenehmigung; Nachbarstreit; Nachbarklage; faktische Baugrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarrechtliche Zulässigkeit eines eingeschossigen Anbaus von ca. 4,00 m Tiefe x 6,70 m Breite an eine Doppelhaushälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 5178/09

    Vorbescheid, Nachbarklage, Rücksichtnahme, faktische Baugrenze

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11
    Der Kläger erhob daraufhin am 26. November 2009 Klage gegen den Vorbescheid, die vor dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 5 K 5178/09 geführt wurde.

    Wegen der insoweit getroffenen Feststellungen wird auf das Ortsterminprotokoll und die gefertigten Fotos verwiesen (Bl. 93 ff. der Gerichtsakte des Verfahrens 5 K 5178/09).

    Die Beklagte erteilte den Beigeladenen - noch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens 5 K 5178/09 - am 29. März 2011 für das Vorhaben eine Baugenehmigung.

    Die Kammer hat den Rechtsstreit - ebenso wie in den Verfahren 5 K 5178/09 und 5 K 1348/12 - nach Anhörung der Beteiligten mit Beschluss vom 9. August 2012 zur Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen.

    In dem Verfahren 5 K 5178/09 hat das Gericht die Klage durch Urteil abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu den Verfahren 5 K 5178/09, 5 K 2202/11, 5 K 1348/12, 5 L 947/11 und 5 L 486/12 sowie die auf den Inhalt der jeweils beigezogenen Beiakten verwiesen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 11. Oktober 2012 - 5 K 5178/09 - Bezug genommen.

    Die Höhenangaben sind auch nicht etwa für die Bewertung erforderlich, ob das Vorhaben das Gebot der Rücksichtnahme wahrt (vgl. Urteil der Kammer vom 11. Oktober 2012 - 5 K 5178/09 -).

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11

    Faktische Baugrenze

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11
    In Bezug auf die streitgegenständliche Baugenehmigung hat der Kläger am 8. September 2011 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (5 L 947/11).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu den Verfahren 5 K 5178/09, 5 K 2202/11, 5 K 1348/12, 5 L 947/11 und 5 L 486/12 sowie die auf den Inhalt der jeweils beigezogenen Beiakten verwiesen.

    Aufgrund der Fotos, die in dem Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss der Kammer vom 2. November 2011 - 5 L 947/11 - zur Gerichtsakte gereicht wurden (Bl. 131 der Gerichtsakte des Verfahrens 5 L 947/11) und die in dem Ortstermin vom 10. Januar 2012 gefertigt wurden (vgl. Bl. 159 der Gerichtsakte des Verfahrens 5 L 947/11), steht auch zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass zwischen dem Vorhabengrundstück der Beigeladenen einerseits und dem Grundstück N. Nr. 23 andererseits eine Sichtbeziehung besteht, so dass diese beiden Grundstücke in bauplanungsrechtlicher Hinsicht einen prägenden Einfluss aufeinander haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 10 B 1415/11

    Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung für einen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11
    Nach Durchführung eines Ortstermins am 10. Januar 2012 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Beschluss der Kammer durch Beschluss vom 25. April 2012 (10 B 1415/11) geändert und den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

    Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in dem Beschluss vom 25. April 2012 - 10 B 1415/11 - an, nach denen der geplante Anbau noch innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2005 - 10 A 2017/03

    Baugenehmigung zu "Mehrzwecknutzung" zu unbestimmt!

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 2202/11
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 10 A 2017/03 -, zitiert nach juris.
  • VG Gelsenkirchen, 11.10.2012 - 5 K 5178/09

    Vorbescheid, Nachbarklage, Rücksichtnahme, faktische Baugrenze

    Hiergegen hat der Kläger am 27. Mai 2011 Klage erhoben, die vor dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 5 K 2202/11 geführt worden ist.

    Die Kammer hat den Rechtsstreit - ebenso wie in den Verfahren 5 K 2202/11 und 5 K 1348/12 - nach Anhörung der Beteiligten mit Beschluss vom 9. August 2012 zur Entscheidung auf den Einzelrichter übertragen.

    In dem Verfahren 5 K 2202/11 hat das Gericht die Klage durch Urteil abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten zu den Verfahren 5 K 5178/09, 5 K 2202/11, 5 K 1348/12, 5 L 947/11 und 5 L 486/12 sowie die auf den Inhalt der jeweils beigezogenen Beiakten verwiesen.

  • VG Gelsenkirchen, 02.11.2011 - 5 L 947/11

    Faktische Baugrenze

    Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 2202/11 gegen die den Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 29. März 2011, Az.: 61-51-02215-2011, zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück N. 33 in F. (Gemarkung Gerschede, Flur 1, Flurstück 652) wird angeordnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 10 B 1415/11

    Nachbarschutz hinsichtlich Erteilung einer Baugenehmigung für einen

    Der auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 5 K 2202/11 gerichtete Eilantrag des Antragstellers hat keinen Erfolg.
  • VG Köln, 03.08.2017 - 8 K 12397/16
    vgl. dazu auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 K 2202/11 -, juris.
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